Berlin: Die Angst der Wohnungsbaugesellschaften vor der Kontrolle

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Die Mieter/innen der sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften waren in den vergangenen Wochen erstmals aufgerufen, sich für die Wahl zu den Mieterräten zu bewerben. Die Einrichtung der Mieterräte ist im Wohnraumversorgungsgesetz geregelt und geht auf den Gesetzentwurf des Mietenvolksentscheides zurück.

Nun wurde bekannt, dass über 100 Mieter/innen von der Wahl der Mieterräte ausgeschlossen. Mieterinitiativen protestieren gegen den Ausschluss von kritischen Mieter/innen und fordern eine Wiederholung der Mieterratswahlen auf demokratischer Grundlage.

taz: Kritiker sind unerwünscht

Mitereforum Pankow: 108 Mieter von der Kandidatur ausgeschlossen

Zum Hintergrund

Anders als die bisher existierenden Mieterbeiräte sollen die Mieterräte nicht nur „Verbesserungsvorschläge, Anregungen und Empfehlungen unterbreiten“ (Mieterbeirat Weiterlesen (externer Link) →